Kosten


Privat versichert

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Grundsätzlich übernehmen private Krankenkassen und ggf. die Beihilfestellen die Therapiekosten zu einem großen Teil. In Ihrem Versicherungsvertrag und der Beihilfeordnung ist geregelt, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden.

Als staatlich approbierte psychologische Psychotherapeutin bin ich zur Ausübung der Heilkunde zugelassen. Meine Behandlungskosten werden von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten übernommen.

Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von Ihrem Vertrag ab. In manchen Fällen wird ein kurzer Antrag, in anderen Fällen ein ausführlicher Bericht an den Gutachter von der Psychotherapeutin und ein Konsiliarbericht von einem Facharzt vor Antritt der Psychotherapie verlangt. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrem Sachbearbeiter, was Sie benötigen. Ich helfe Ihnen gern bei der Umsetzung und erstelle den entsprechenden Bericht für den Gutachter.

Gesetzlich versichert

Für gesetzlich versicherte Patienten werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel übernommen.
In den meisten Fällen erfolgt der erste Kontakt über die Psychotherapeutische Sprechstunde, in der die Erstdiagnose gestellt und abgeklärt wird, ob eine Psychotherapie, eine Akutbehandlung oder eine andere Empfehlung angezeigt ist. Über das Ergebnis erhalten Sie eine schriftliche Information.
Eine Akutbehandlung kann sich anschließen, wenn eine Krisenbehandlung oder eine schnelle Behandlung indiziert ist, um eine Chronifizierung zu vermeiden. Sie umfasst max. 12 Sitzungen im Jahr und ist nicht mit einer Psychotherapie zu verwechseln.
Die umfassende und längerfristige Behandlung einer psychischen Erkrankung erfolgt mittels einer Psychotherapie. Die Psychotherapie ist genehmigungspflichtig. Zunächst finden mind. zwei probatorische Sitzungen statt, in denen abgeklärt wird, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei Ihnen erfolgversprechend und die Beziehung zwischen Patient/in und Therapeut/in tragfähig ist. Zudem werden Behandlungsumfang und Frequenz der einzelnen Behandlungen festgelegt. In dieser probatorischen Phase entscheiden wir gemeinsam, ob eine Psychotherapie regulär aufgenommen und eine Kostenübernahme bei dem zuständigen Kostenträger beantragt werden soll.

Selbstzahler

Neben der Abrechnung über Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe besteht auch die Möglichkeit, die Kosten einer ambulanten Therapie selbst zu übernehmen. Dies scheint manchmal sinnvoll, um die Krankenkasse nicht darüber informieren zu müssen, dass Sie für sich eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), wonach eine 50-minutige Sitzung Verhaltenstherapie mit einem Honorar von 134,07 € in Rechnung gestellt wird.

Behandlung von Soldaten

Soldaten haben die Möglichkeit, eine Psychotherapie in einer niedergelassenen Praxis für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Hierzu wird lediglich eine Überweisung des Truppenarztes zu einem Psychotherapeuten benötigt, sodass die Kosten für die Psychotherapie vom Dienstherrn getragen werden.

Zum ersten Termin legen Sie mir bitte den Sanitätsvordruck “Kostenübernahmeerklärung” (San/BW/0218) vor, auf dessen Grundlage die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden können.

Wenn Sie sich für eine weitergehende Therapie in meiner Praxis entscheiden, werde ich dann, zum Abschluss der probatorischen Sitzungen, einen Therapieantrag an Ihren Truppenarzt stellen. Auf dieser Grundlage wird dann ein Behandlungsausweis für zunächst 25 Stunden erstellt. Dieser kann durch Ihren Truppenarzt, nach Antragstellung, falls notwendig, auf weitere Sitzungen erhöht werden.

Praxis für Psychotherapie


Psychologische Psychotherapeutin
Kolbersbach 4
94256 Drachselsried

Tel.: 09945/902630
info@psychotherapie-agnesschmelmer.de